Systemische Therapie (ST) l Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Termine:
Ich bemühe mich, Ihnen schnellstmöglich einen Termin zu geben. Dies ist in der Regel auch innerhalb von 7-14 Tagen möglich.
Zu Beginn empfiehlt es sich, die Therapie- oder Beratungseinheiten in kürzeren Zeitintervallen von etwa ein- bis zwei Wochen wahrzunehmen. Danach können die Sitzungen je nach Anliegen und persönlichem Bedürfnis unregelmäßig bzw. in größeren Abständen gemacht werden.
Therapie- I Beratungsdauer:
Die Dauer richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und wird gemeinsam besprochen. In der Einzelberatung lassen sich die ersten Erfolge meistens nach wenigen Stunden. verzeichnen.
Terminabsagen:
Die mit uns/Jessica Mentrup vereinbarten Termine sind stets verbindlich. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vorher sowie ausschließlich werktags erfolgen. Sonn- und Feiertage sind ausgeschlossen, da die Gesetzeslage das Arbeiten an diesen Tagen untersagt. Bei kurzfristigeren Absagen bzw. Absagen an Sonn- und Feiertagen wird die Sitzung berechnet, da der Termin dann nicht anders vergeben werden kann.
Schweigepflicht:
Selbstverständlich unterliegen Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Therapie/Beratung der Schweigepflicht gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) .
Kosten:
Erstgespräch (60 Min.): € 125 pro Einheit
Einzelsitzung (50 Min.): € 125 pro Einheit
Kostenübernahme:
Selbstzahler
Die Systemische Therapie/Psychotherapie selbst zu bezahlen kann Vorteile mit sich bringen, z.B. wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder nicht möchten, das eine Diagnose bei Ihren Versicherungen angegeben wird. Zudem kann die Therapie unverzüglich beginnen, es ergeben sich keine Aufwände durch Antragsformalitäten und Wartezeiten. Die Kosten können als "außergewöhnliche Belastung" nach § 33 EStG von der Steuer abgesetzt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wir können nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.Gesetzlich Krankenversicherte können die Kosten aber durch eine private Zusatzversicherung abdecken.
Privatversichert & private Zusatzversicherung für heilpraktische Leistungen
Die Kosten für die Psychotherapie (HeilprG) kann grundsätzlich (auch anteilig) von den Krankenkassen übernommen werden. Dennoch hängt die Kostenübernahme letztendlich von Ihren individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.
Kostenübernahme Systemische Therapie
Die Wirksamkeit von systemischer Psychotherapie ist bestätigt. Die Systemische Therapie (ST) für Erwachsene gilt als viertes psychotherapeutisches Richtlinienverfahren. Dieses wurde am 22.11.2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss GBA beschlossen.
Damit können die Kosten für die Systemische Therapie (ST) grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen werden. Die für die Kassenabrechnung notwendige Approbation wird allerdings nicht automatisch an Systemische Therapeuten*innen übertragen. Deshalb muss die Systemische Therapie häufig von den Klienten*innen selbst bezahlt werden.